Der Sachkundenachweis für Hundehalter


Ab dem 1. Juli 2011 müssen laut der Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden alle Hundehalter, die nicht innerhalb der letzten 10 Jahre vor Inkrafttreten des Gesetzes nachweislich mind. 2 Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten haben, eine Sachkundeprüfung ablegen. Diese besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung abzulegen, der praktische Teil während des ersten Jahres.

Hundebesitzer, die bereits am 01. Juli 2011 einen Hund hielten, jedoch die o. g. Bedingungen nicht erfüllen, müssen die Sachkundeprüfung bis zum 1. Juli 2013 nachholen.

Die theoretische Prüfung ist eine computergestütze Multiple-Choice-Version. Sie umfasst 30 Fragen aus insgesamt sieben Sachgebieten. Zur Beantwortung hat man 45 Min. Zeit.

Der praktische Prüfungsteil dauert ca. 60 Min. und überprüft das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter. Diese Prüfung gilt für das jeweilige Hund-Halter-Team.

Wir bieten eine Vorbereitung für beide Prüfungsteile an. Weitere Information und Termine auf Anfrage.

Die Abnahme der Prüfungen erfolgt durch Dr. med. vet. Micaela Peters, Cuxhaven